W imieniu Erzbistum Köln prosimy o zapoznanie się z następującym dokumentem
Rahmenschutzkonzept IKS Gliederung
Kapitel | Inhalt |
1. Einleitung | Wie wurde das /SK erstellt?
We/chen Geltungsbereich hat das /SK? Welche lnstitutionen und Dienste sind dem /SK angesch/ossen? Gibt es spezifische Regelungen? Wie wurde das /SK bekannt gemacht? |
2. Risikoanalyse | |
2.1. Durchfuhrung | Wie wurde die Risikoanalyse durchgefuhrt? Wer war daran beteifigt? |
2.2. Ergebnisse | Was resultiert aus den Ergebnissen der Risikoanalyse?
Wo gibt es konkrete Risiken? Wo liegen Potentiale? Wo braucht es besondere Regelungen? |
3. Personalauswahl und -entwicklung | |
3.1.Erweitertes Fi.lhrungszeugnis | Welche Persanengruppen mussen al/es ein EFZ einreichen?
Wer fardert das EFZ ein? Wo wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung aufbewahrt? Wer dokumentiert die Var/age des EFZ und wie wird die Var/age des EFZ auf Dauer dokumentiert? Wer erinnert an die Wiedervorlage nach 5 Jahren? Wie wird der Datenschutz gewtihrleistet? |
3.2. Selbstauskunftserklarung | Welche Personengruppen mi.issen eine SAE unterzeichnen?
Wer fordert die Unterzeichnung der SAE ein? Wo wird dieSAE aufbewahrt? Wie wird dokumentiert und wer ist dafi.ir i,zusttindig? |
3.3. Bewerbungsverfahren | Wie kammt dos Thema sexualisierte Gewalt im Vorstellungsgespri:ich var?
Wie werden Ehrenamtliche ausgesucht? |
4. Verhaltenskodex | Verfahren zum Verhaltenskodex > es gibt einen bindenden Verhaltenskodexfur a/le und dann kann jede Gemeinde diesen nach erweitern?
Wie wurde der Verhaltenskodex erstellt? Wer war an der Erste/lung beteiligt? Wie wird der Verhaltenskadex thematisiert? Wa und wie wird der Verhaltenskodex veroffentlicht? |
Wie wird der Datenschutz beachtet?
Wie wird die Unterzeichnung dokumentiert? Wer ist zustdndig dafur, dass a/le den Verhaltens- kodex unterschreiben? |
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5. Melde- und Beschwerdewege | |
5.1. Allgemeine Beschwerden | Wer kann sich wo Beschweren?
Was passiert dann mit der Beschwerde? Wo werden diese bekannt gemacht? |
5.2. Grenzverletzungen | Was ist zu tun bei Grenzver/etzungen? |
5.3.0bergriffe | Was ist zu tun bei Obergriffen? |
6. Qualitatsmanagement | Wie wird das /SK Oberpruft? Von wem?
In we/chem Zeitabschnitt? |
7. Praventionsschulungen | Wer muss an welcher Schulung teilnehmen? Tabelle die a/le Personengruppe auflistet und die entsprechende Schulung benennt
Wer ist dafur zustandig, dass die Personen geschult werden? Wo wird dauerhaft dokumentiert? Wer erinnert an die Auffrischung nach 5 ahren? |
8. Intervention | |
8.1. Handeln im Verdachtsfall | Wie wird im Verdachtsfa/1 gehandelt? Wie ist der konkrete Ablauf?
Wer wird wann von wem informiert? Wer /Ohrt welche Gesprache? |
8.2. Zustandige Ansprechpersonen | Wer sind die zustandigen Ansprechpersonen der
/SK? Wer vom Bistum? Wer in den Gemeinden? > Bedingungen an eine PFK! |
9. Nachhaltige Aufarbeitung | Was passiert nach einem Vorfa/1?
Wie wird vor Ort der Fall aufgearbeitet? Wer hi/ft dabei? Wer ist zustandig? |
10. MaBnahmen zur Starkung | |
10.1. Minderjahrige | We/che Maj3nahmen werden durchgefuhrt um Minderjahrige zu starken? |
10.2. Schutz- oder hilfebedurftige Erwachsene | Welche Maj3nahmen gibt es zur Starkung der ’schutz- oder hi/febedurftigen Erwachsenen? |
11. Offentlichkeitsarbeit | Wo und wie wird das /SK veroffentlich? Wer ist fur die Offentlichkeitsarbeit
zustdndig, wenn es zu einem Vorfa/1 kam? |
1. Einleitung
Die Geschichte der Seelsorge von Glaubigen verschiedener Muttersprache hat im Erzbistum Kain eine lange Tradition. Erste muttersprachliche Seelsorge ist schon im zweiten Weltkrieg nachweisbar. Im Laufe der Jahrzehnte wuchs die Zahl der Katholiken anderer Muttersprache und mit ihnen die Anzahl der Missionen und Seelsorgestellen stark an. lnzwischen gibt es im Erzbistum Kain Ober
340.000 Glaubige, die in 43 verschiedenen Gemeinden ein geistliches Zuhause gefunden haben. Das sind etwa 20% aller Katholiken im Erzbistum Kain. Die Glaubigen bereichern mit ihrer Sprache, ihrer kulturellen und religiasen ldentitat und durch ihr Glaubenszeugnis die Kirche vor Ort, sie sind ein Teil des Erzbistums. Die Glaubigen anderer Muttersprache sind nicht nur Gaste, sondern gleichberechtigt mit den deutschen Gemeinden. Gemeinden anderer Muttersprache existieren im Erzbistum Kain als Missio cum cura animarum oder als Seelsorgeeinheit.
Jede Gemeinde von Katholiken anderer Muttersprache ist durch die Rahmenordnung ,,Pravention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjahrigen und schutz- oder hilfebedurftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz” dazu verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept in ihrer Sprache zu entwickeln, das von der Stabsstelle Pravention im Erzbistum Ki:iln als zustandige Fachstelle anerkannt und zertifiziert werden muss.
Das lnstitutionelle Schutzkonzept wurde in einer Arbeitsgruppe der lnternationalen Katholischen Seelsorge im Erzbistum Kain erstellt. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wurde darauf geachtet, dass sowohl Leiter der Gemeinden, als auch feste Mitarbeiter im pastoralen Dienst und engagierte Laien an der Erarbeitung teilnahmen. Nach der Fertigstellung wird das lnstitutionelle Schutzkonzept auf der lnternetseite der IKS und in den jeweiligen Gemeinden veri:iffentlicht.
2. Risikoanalyse
Die Risikoanalyse 0berpri.ift im Sinne einer Bestandsaufnahme, ob und wo Risiken oder Schwachstel len in der !KS-Mission bestehen, die die Ausubung von grenzverletzendem Verhalten und sexualisier ter Gewalt ermi:iglichen oder gar begi.instigen. Die Auseinandersetzung mit vorhandenen Strukturen, dem zugrundeliegenden Konzept, den Regeln, der Organisationskultur sowie der Haltung der Mitar beiter und Mitarbeiterinnen stehen deshalb im Vordergrund. Ziel ist es, herauszufinden, welche Ma nahmen/Wissen zur Pravention grenzverletzenden Verhaltens und sexualisierter Gewalt bereits vorhanden sind und an welchen Stellen Optimierungsbedarf besteht. Es handelt sich folglich um ei nen Abgleich des lst-Soll-Zustands. Die Auswertung dieser Ergebnisse bildet die Basis fur das ISK un serer IKS-Missionen.
2.1 Durchfuhrung
Die Risikoanalyse wurde anhand eines Fragebogens durchgefuhrt. Der Fragebogen wurde vom Erz bistum Ki:iln zur Verfugung gestellt und durch die Projektgruppe bearbeitet. Er beinhaltet Leitfragen, die zu unterschiedlichen Themen, Einrichtungen und Werken der Mission eine Orientierung fur die Erstellung einer spezifischen Risikoanalyse bieten sollen.
Bei der Entwicklung des Bogens wurde darauf geachtet, dass die unterschiedlichen Anforderungen zwischen Haupt- und Ehrenamt berucksichtigt wurden. Im zweiten Schritt wurden die Gruppen auf gelistet, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden bzw. die Gruppen/Einrichtungen erfasst, die mit Kindern und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen Kontakt haben. Die erstellten Fragebi:igen wurden an die Verantwortlichen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gruppen und Einrichtungen zur Beantwortung ausgeteilt. Die lnhalte mussten ihren Gegebenheiten angepasst werden, Erganzungen und Streichungen waren somit unvermeidbar.
- Kultur der Gemeinde /Haltung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Gibt es Regeln fur den Umgang mit Nahe und Distanz?
Gibt es Fachwissen uber das Thema ,,sexualisierte Gewalt”? Gibt es fur den Umgang mit Schutzbefohlenen ein Regelwerk? Wie steht die Gemeinde zum Thema ,,sexualisierte Gewalt”?
- Zielgruppe
Welche Personen und wie viele sind fur die Zielgruppen zustandig? Gibt es Macht- und Abhangigkeitsverhaltnisse?
Mit welcher Zielgruppe arbeitet die Organisation? Wo gibt es 1:1 Betreuung?
Gibt es ein Beschwerdesystem fur die Zielgruppen?
- Strukturen
Gibt es offene Kommunikationsstrukturen?
Sind die Ablaufe und Aufgaben klar, wenn Schwierigkeiten auftauchen? Wissen alle, wer welche Aufgaben und Rollen hat?
Kennen alle die Strukturen?
Welche Strukturen gibt es (Organisation, Ablaufe, Entscheidungen)?
- Konzept
Gibt es schon Praventionsansatze?
Gibt es in der Gemeinde ein padagogisches Konzept fur die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Wie ist die Privatsphare von Kindern und Jugendlichen /erwachsenen Schutzbefohlenen definiert? Gibt es konkrete Handlungsanweisungen fur die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen daruber, was im padagogischen Umgang erlaubt ist und was nicht?
2.2 Ergebnisse
Sind die Schutzmafsnahmen, die das Erzbistum und IKS – Mission vorschreiben, allen bekannt?
Gibt es in der Mission hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Personen, die ihrer Tatigkeit in der Pfarrei gegen ein Entgelt nachgehen und nicht zur erstgenannten Personengruppe zahlen und in der Pfarrei ehrenamtlich tatig sind?
- Ubersicht Personen (Auflistung der Personen)
Welche Personen und wie viele sind fur die Zielgruppen oder fur Veranstaltungen zustandig?
- Feststellung der ZusUindigkeit: wer ist fur diese Personen in Bezug auf Pravention von sexuali sierter Gewalt verantwortlich (Erzbistum oder Mission)?
- Festlegung der erforderlichen Praventionsmaflnahmen (EFZ, Schulung)
- Festlegung der Verantwortlichen in /KS-Mission
Jede Mission muss einen Multiplikator ernennen, der die Menschen uber die Praventionsmafs nahmen informiert oder schult. Der Praventionsbeauftragte muss die Muttersprache und Deutsch beherrschen
- Schulungen I lnformationsveranstaltungenI Klarungsgesprache in Eigenverantwortung
Das Konzept fur die in Eigenverantwortungdurchzufuhrenden Schulungen oder lnformations veranstaltungen zur Pravention im Sinne der Praventionsordnung muss erstellt werden. Dazu mussen Personen bestimmt werden. Ferner mussen Personen benannt werden, die diese Schulungen durchfuhren. Haufigkeit, Orte und Zeiten fur die Schulungen / lnformationsver anstaltungen sind festzulegen.
- Dokumentation
Es muss ein Dokumentationswesen aufgebaut werden, mit dessen Hilfe Praventions mafsnahmen im Sinne der Praventionsordnung mit Personenbezug festgehalten werden und somit nachprufbar sind.
Fur den Aufbau dieses Dokumentationswesens mussen Personen bestimmt werden. Ebenso muss eine Person benannt werden, die die Oaten in das Dokumentationssystem einpflegen wird.
- Prozessbeg/eitung I Qualitatssicherung
Eine Person muss vom Leiter der Mission/Seelsorgestelle bestimmt werden, die die Umsetzung der Handlungsschritte begleitet und gegebenenfalls Unterstutzung bietet oder Unterstutzung organisiert.
Eine regelmafsige Oberprufung der Analyse im Abstand von 3 bis 5 Jahren ist dringend erfor derlich, um auf die unterschiedlichsten Veranderungsprozesse adaquat reagieren zu konnen.
3. Personalauswahl und -entwicklung
Im Rahmen der Erstellung des vorliegenden Schutzkonzeptes sind die Regelungen zur Personalaus wahl und -entwicklung, zur Aus- und Fortbildung sowie die Rahmenbedingungen zur Vorlage eines erweiterten Fuhrungszeugnisses bearbeitet worden.
3.1 Erweitertes Fi.ihrungszeugnis
Ehrenamtliche Mitarbeiter sind verpflichtet, ein erweitertes Fuhrungszeugnis (EFZ) bei der Praven tionsstelle des Bistums einzureichen und hieruber im Pastoralburo den entsprechenden Nachweis zu hinterlegen, soweit die jeweilige Tatigkeit dies nach den Vorgaben der Praventionsstelle erfordert. Dieser Nachweis muss alle funf Jahre erneut eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen zur kostenbefreiten Beantragung des erweiterten Fuhrungszeugnisses und zum Versand des erweiterten Fuhrungszeugnisses an die Praventionsstelle des Bistums erhalt man bei der IKS.
3.2 Selbstauskunftserklarung
Die IKS-Gemeinden sind verpflichtet, sich einmalig eine Selbstauskunftserklarung von jeder in der Mission angestellten Person einzuholen. Die Personen bestatigen mit ihrer Unterschrift, dass gegen sie keine Ermittlungsverfahren wegen eines der Straftatbestande im dreizehnten Abschnitt des Straf gesetzbuches eingeleitet warden sind und auch keine Verurteilungen getroffen wurden. Des Weite ren verpflichtet sich der Unterzeichnende bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die Ge meinde zu informieren. Die Pflicht zur Abgabe einer Selbstauskunftserklarung gilt nicht fur ehrenamt lich Tatige. Die Vorlage einer Selbstauskunftserklarung (SAE) kann unter praeventi on@erzbistumkoeln.de angefordert werden oder steht auf www.praevention-erzbistum-koeln.de zum Download bereit.
Supervision
Die Pastoralteams begleiten gemeinsam mit dem Vorstand der Pastoralgemeinderate Teams und einzelne Personen, haupt- und ehrenamtlich Tatige in der Organisation und Durchfuhrung aller Mafs nahmen bezuglich der Pravention innerhalb unserer Gemeinde. Diese Supervision dient der Losung von auftretenden Problemen und Aufgabenstellungen sowie der Veranderungen im Alltag der Ge meinde. Sie will in Zusammenhang mit dem Schutz an Kindern und Jugendlichen handeln und Belas tungen verhindern.
- Bewerbungsverfahren
Personalauswahl hauptamtlicher Mitarbeiter
Die Anstellung van hauptamtlichen Mitarbeitern wird in der Gemeinde folgendermafsen geregelt. Bewerber fur bestimmte pastorale Dienste werden, nach einem Vorstellungsgesprach mit dem Pfar rer der lnternationalen Seelsorge vorgestellt mit einer Begrundung uber die Notwendigkeit ihrer Anstellung. Die IKS pruft, ob die Stelle belegt werden kann und wenn ja, gibt sie ihre Zustimmung. Das Erzbistum Kain bzw. die IKS stellt die Vorgaben zum weiteren Prozedere und empfiehlt die dafur notwendigen Schulungen. Da Pravention ein fester Bestandteil der Einstellungsverfahren im Erzbis tum Kain ist, wird schon vorab im Bewerbungsgesprach darauf geachtet, dass Mitarbeiter eine hohe Bereitschaft mitbringen, eine Kultur der Achtsamkeit zu pflegen und zu fordern sowie sich bereit erklaren, sich im Bereich Pravention fortzubilden. Die Bewerber werden auf die Bedeutung der Pra vention gegen sexualisierte Gewalt in unserer Gemeinde hingewiesen.
Auswahl ehrenamtlicher Mitarbeiter
Ehrenamtliche Mitarbeiter werden aufgrund ihrer Fahigkeiten und Kenntnisse direkt vom Pfarrer oder Mitarbeitern des Pastoralteams gefragt, sich im Ehrenamt innerhalb der Gemeinde zu engagie ren, meistens, weil sie sich fur bestimmte Tatigkeiten eignen und die natigen Vorkenntnisse besitzen, also fachlich und persanlich hierfur geeignet sind. Auch fur diese Krafte wird eine Unterweisung/ Schulung durchgefuhrt und als verpflichtende Voraussetzung fur das Ehrenamt mit Kindern oder Jugendlichen in den Gemeinden angeboten. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter engagieren sich auf verschiedene Art und Weise in Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen:
- Als Hauptamtliche in der Seelsorge
- Als Haupt- oder Nebenamtliche {Organisten, Sekretarinnen, von der Gemeinde angestellte ..)
- Als Ehrenamtliche in den Leitungsgremien der Gemeinde (Kirchenvorstand/ Pfarrgemeinderat)
- Als Ehrenamtliche in der Katechese und Jugendarbeit
- Als Ehrenamtliche bei den Einzelaktivitaten
Auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter werden zu Beginn bei einem Erstgesprach zu ihrer Tatigkeit in der Kinder- und Jugendpastoral in Bezug auf eine Kultur der Achtsamkeit befragt und ob sie bereit sind, die einzelnen Mafsnahmen im Rahmen der Pravention gegen sexualisierte Gewalt durchzufuh ren und eine Praventionsschulung zum Bereich ,,Sexueller Missbrauch” zu besuchen.
Aus- und Fortbildungen
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter erhalten Unterstutzung bei der Suche nach geeigneten Schu lungsangeboten, sowohl in der Muttersprache als auch auf Deutsch. Sie finden in der Regel in Koope ration mit der IKS statt und mit dem Buro der Praventionsbeauftragten oder werden von den Ge meinden selbst angeboten.
Die Schulung wird laut Praventionsordnung nach funf Jahren wieder aufgefrischt.
lnhalte sind:
- Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Daten und Fakten zum Bereich des sexuellen Missbrauchs
- Nahe und Distanz
- Arbeit mit Fallbeispielen
- Differenzierungvon Grenzverletzungen/ Ubergriffen/ sexuellem Missbrauch
- Mythen im Bereich ,,sexueller Missbrauch”; Taterbeschreibung und ihre Strategien
- Recht und Gesetz
- Pravention und Intervention im Erzbistum Kain
Rege/ungen fur hauptamtliche Mitarbeiter
Alie hauptamtlichen Mitarbeiter sind verpflichtet, im Abstand von funf Jahren ein erweitertes Fuh rungszeugnis (EFZ) vorzulegen, dessen Ausstellungsdatum nicht alter als drei Monate sein darf. Zu Beginn der Tatigkeit muss aufserdem der Verhaltenskodex inklusive der Selbstauskunftserklarung unterschrieben werden. Ebenfalls sind alle hauptamtlichen Mitarbeiter verpflichtet, alle fUnf Jahre die Teilnahme an einer Praventionsschulung nachzuweisen, sofern sie im Rahmen ihrer Tatigkeit Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben. Der Umfang der nachzuweisenden Schulung wird ge mafs den Vorgaben der Praventionsstelle des Erzbistums Koln festgelegt. Die empfohlene Schulungs dauer orientiert sich an der lntensitat des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen.
Regelungen fur ehrenamtliche Mitarbeiter
Ehrenamtlich Tatige, die im Rahmen ihrer Tatigkeit Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben, sind verpflichtet, eine Praventionsschulung nachzuweisen. Der Umfang der nachzuweisenden Schu lung wird gemafs den Vorgaben der Praventionsstelle des Erzbistums Koln festgelegt. Die empfohlene Schulungsdauer orientiert sich an der lntensitat des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen. Ehren amtliche erhalten auch am Anfang ihrer Tatigkeit eine Einweisung in den Verhaltenskodex der Ge meinden und unterzeichnen diesen.
- Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex wurde erarbeitet von der der Arbeitsgruppe ,,Erstellung eines Rahmenschutz konzeptes”. Der erste Entwurf wurde nahezu alien pastoralen Mitarbeitern bei der Jahrestagung der lnternationalen Katholischen Seelsorge vorgestellt und die Mitarbeiter konnten in Arbeitsgruppen ihre Bedenken, Anmerkungen und VeranderungswOnsche vorbringen. Die Anderungsvorschlage wurden dann von der Arbeitsgruppe in dem vorliegenden Verhaltenskodex eingefugt.
Die Gemeinden sollen Orte sein, an denen sich jeder angenommen und sicher fuhlt, in ganz beson derem Maise Kinder, Jugendliche und SchutzbedOrftige. Es gilt, Verhaltensgrundsatze zu erstellen, an die sich alle, Haupt- und Ehrenamtliche, halten und diese unterzeichnen mOssen. Diese Verhaltens grundsatze gelten fur folgende Bereiche:
- Sprache und Wortwah/
- Wir sind uns in unserer Rolle als Vorbild bei Sprache und Wortwahl bewusst und gehen altersge recht und dem Kontext entsprechend damit um.
- Sexualisierte Sprache in Form von Bemerkungen, Anspielungen, abfallige Bemerkungen, Blofsstel lungen und allgemein vulgare AusdrOcke werden nicht geduldet, auch unter den Kindern und Jugend lichen. Es wird bei sprachlichen Grenzverletzungen jeglicher Art sofort gehandelt.
- Wir vermeiden im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen jegliche lronie und Zweideutigkeite
- Bei der Kommunikation untereinander, sei es zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendli chen oder zwischen Kindern und Jugendlichen, werden keine unangemessenen Ausdrucksweisen wie Kraftausdrucke, abwertende Sprache oder Beleidigungen geduldet.
- Wir achten darauf, dass jedem zugehort wird, keiner blofsgestellt wird, jeder zu Wort kommt und ausreden darf.
- Wir sprechen Kinder und Jugendliche mit ihrem Namen an, es sei denn, sie wOnschen ausdrOcklich andere Ansprachen (Es wird gefragt, wie sie genannt werden mochten).
- Wir vermitteln unseren Kindern und Jugendlichen eine pflegliche Behandlung von Raumen, Ein richtungen und Materialien als Respekt gegenOber den
- Niihe und Distanz
- Wir sind respektvoll, achtsam und haben einen altersangemessenen Umgang
- Das Arbeiten, Spielen, Zusammentreffen mit Kindern und Jugendlichen findet in den Raum lichkeiten der Gemeinde oder an einem anderen offentlichen Ort statt. Dabei bleibt der Raum stets zuganglich bzw. wird nicht abgeschlossen.
- Wir handeln nachvollziehbar und Beziehungen untereinander werden transparent gehal ten. Wir vermeiden jegliche Abhangigkeit untereinander.
- Wir gehen offen und ehrlich mit Beziehungen um und vermeiden intime Kontakte zu Kindern und
- Was uns anvertraut wird, wird nicht weitererzahlt und wir stellen keinen offentlich bloB. Wir pfle gen mit Kindern und Jugendlichen keine
- Angemessenheit von Korperkontakt
In der Kinder- und Jugendpastoral gehort es unter Umstanden dazu, dass es zu ki:irperlichen Beri.ih rungen kommen kann. Es geht nicht darum, Ki:irperkontakte grundsatzlich zum Problem zu erklaren oder den Ki:irperkontakt komplett zu vermeiden oder zu verbieten. Entscheidend ist, dass der Ki:ir perkontakt altersgerecht und dem jeweiligen Anlass angemessen ist.
Es setzt die freie und in besonderen Situationen auch die erklarte Zustimmung durch die Schutzbe fohlenen voraus. Eine signalisierte Ablehnung oder Zuri.ickhaltung von Minderjahrigen ist zu respek tieren.
Fi.ir die Einhaltung der Grenzen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verantwortlich, auch dann, wenn van den zu betreuenden Minderjahrigen Impulse nach mehr oder zu viel Nahe ausgehen.
Daher gelten folgende Verhaltensregeln:
- Die ki:irperliche Nahe muss den Bedi.irfnissen und dem Wohl der Kinder und Jugendlichen, Behin derten oder Kranken zu jeder Zeit entsprechen, z. B. beim Tri:isten in Heimwehsituationen, bei Ver letzungen, bei Geburtstagsgratulationen und ahnlichem.
- Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sollten angemessen mit der Situation und den irfnissen der Kinder und Jugendlichen umgehen.
- Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene di.irfen weder manipuliert noch unter Druck gesetzt werden.
- Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mi.issen bei korperlicher Nahe, auch in Vorbildfunktion, auf eigene Grenzen achten.
- Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter undfoder Schutzbefohlene di.irfen sich damit keine eigenen Bedi.irf nisse nach ki:irperlicher Nahe erfi.illen.
- MaBnahmen zum Selbst – oder Fremdschutz sollten ergriffen werden, z. B., wenn Kinder in Kon fliktsituationen aufeinander zugehen.
- Benotigen Kinder und Jugendliche Hilfe beim Ankleiden (z. B. van liturgischen Gewandern), is sen diese vorher um Erlaubnis gefragt werden.
- inschte Beri.ihrungen oder ki:irperliche Annaherungen sind, wenn das Kind oder der Jugend liche das deutlich gesagt hat, nicht erlaubt.
- Spiele, Methoden, Obungen und Aktionen mi.issen derart gestaltet sein, dass sie bei den Minder jahrigen keine Angst Die Schutzbefohlenen mi.issen immer die reale Moglichkeit haben, sich Beruhrungen zu entziehen, wenn sie diese nicht mochten und zu jeder Zeit auch Nein dazu zu sagen.
- Minderjahrigen, die Trost suchen, sollte so geholfen werden, wie die Kinder es wunschen und zum Ausdruck bringen.
- Zulssigkeit von Geschenken
- Geschenke und Belohnungen an Kinder und Jugendliche sind transparent, situationsgerecht und in einem angemessenen Rahmen zu Sie durfen nicht zu Abhangigkeiten fuhren und an Bedin gungen geknupft sein.
- Wir bevorzugen niemanden und schaffen keine emotionalen Bindungen durch unser
- Geschenke und Belohnungen sind niemals mit einer privaten Gegenleistung
- Recht am Bild und Umgang mit Medien/sozialen Netzwerken
Wir achten das Recht am Bild und tragen dafur Sorge, dass Heranwachsende nur mit altersgerechten Medien in Kontakt kommen.
Wir holen uns van den Eltern bei geplanter Veroffentlichung van Bildern oder Videos vorab eine schriftliche Zustimmung ein.
- Im Umgang mit Medien beachten wir die geltenden
- Medien, die wir Kindern und Jugendlichen zuganglich machen, sind padagogisch und altersange
- Sollte beobachtet werden, dass Kinder und Jugendliche unangemessene Medien zur Verfugung haben, thematisieren wir dies und finden gemeinsame Regelungen mit dem Jugendlichen oder den Erziehungsberechtigten.
- Wir achten darauf, dass Kinder und Jugendliche selbst gut und angemessen mit Medien Dritter
- Wenn jemand generell oder in einer bestimmten Situation nicht fotografiert (oder gefilmt) werden mochte, ist dies zu
- Wenn Fotos oder Bildmaterial, auf denen Kinder/ Jugendliche eindeutig erkennbar sind, in den Medien der Pfarrei veroffentlicht werden, muss ausnahmslos vorab das schriftliche Einverstandnis der Eltern eingeholt werden.
- Wenn Fotos kommentiert werden, achten wir auf eine respektvolle Ausdrucksweise.
- Die sozialen Medien der Pfarrei durfen nicht fur private Zwecke genutzt werden. Es gelten die Da
- Diszipfinarmaflnahmen achtsamer Umgang mit Fehlern
- Regeln werden klar und unmissverstandlich alien Teilnehmenden
- Fehlverhalten und Vorfalle sollen so fruh wie moglich angesprochen
- Wir als Verantwortliche mussen bei Fehlverhalten gegenuber Kindern und Jugendlichen fair, trans parent, nachvollziehbar und situationsbedingt handeln
- Das Fehlverhalten wird zeitnah, angemessen und altersgemaB behandelt.
- Wir nutzen keine Gewalt bei der Losung von Konflikten, weder verbal noch non-verbal, sondern weisen in Gesprachen auf das falsche Verhalten von Kindern und Jugendlichen
- Sanktionen werden im Team oder mit dem Verantwortlichen abgesprochen, damit eine Gleichbe handlung gewahrleistet
- Je nach Fehlverhalten und anschlieBender Sanktion wird auch das Gesprach mit den Erziehungsbe rechtigten gesucht.
- Bei Konflikten werden beide Seiten
- Konsequenzen mussen im direkten Bezug zu einem RegelverstoB stehen, angemessen und durfen nicht demutigend sein.
Grundsatzlich gilt, dass:
- alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pfarrgemeinde den Verhaltenskodex
- festgelegt wird, wer die Verantwortung Obernimmt, dass auch alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb der Pfarrgemeinde den Verhaltenskodex
- festgelegt wird, wo die unterzeichneten Verhaltenskodizies innerhalb des Pfarrburos aufbewahrt werden
- festgelegt wird, wie auf Dauer dokumentiert wird, wer den Verhaltenskodex unterzeuchnet hat.
- im Pfarrburo, zusammen mit dem Schutzkonzept auch eine Liste aufbewahrt wird, in der aufgegliedert wird, dass jeder Unterzeichnender an einem Praventionskurs teilgenommen hat (Datum), eine Selbstverpflichtungserklarung sowie ein Erweitertes FOhrungszeugnis abgegeben hat (Datum).
- festgelegt wird auf welche Weise und in welcher Form das Schutzkonzept offentlich gemacht
Auf alien Veranstaltungen der IKS, an der Kinder und Jugendliche teilnehmen, muss sichergestellt werden, dass alle Leitungen den Verhaltenskodex kennen und unterzeichnet haben. Die Leitungen mi.issen sicherstellen, dass alle Betreuungspersonen den Verhaltenskodex unterzeichnet haben.
- Melde- und Beschwerdewege
- Allgemeine Beschwerden
Ein wirksamer Schutz vor grenzverletzendem Verhalten kann nur erfolgen, wenn in unseren Einrich tungen und im Miteinander eine offene Kultur existiert, in der Lob und Kritik gehort und ernst ge nommen wird. Daher ist es unser erklartes Ziel dies zu gewahrleisten.
Beschwerdewege sollen grundsatzlich so einfach und so offen wie moglich gehalten werden. Es ist wichtig, dass die hier aufgefuhrten Wege problemlos zuganglich sind, damit Beschwerden, Anregun gen, Lob und Kritik Beachtung finden und innerhalb der Kirchengemeinde transparent und effizient sind. Hierbei wollen wir alle ermutigen, eine Kultur zu leben, in welcher Lob und Kritik van Schutzbe fohlenen und alien in der Kirche Tatigen gehort und ernstgenommen wird.
Niemand soil Angst haben mussen Feedback oder Beschwerden einzubringen. Es besteht eine ver bindliche Vorgehensweise, wie bei sexuellen Obergriffen vorgegangen wird. Die sogenannten Be schwerdewege sind so formuliert, dass sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene schnell erfassen konnen, welche interne und externe Beratungs-, Verfahrens-, Beschwerde- und Meldewege es in unseren Pfarreien gibt.
Es muss sich jeder aufgenommen, angenommen und ernstgenommen fuhlen und wissen. Grundsatz lich sind alle in der Arbeit mit Schutzbefohlenen verantwortlichen Personen in Gruppenleiterkursen, Praventionskursen oder ahnlichen Veranstaltungen zum Umgang mit Feedback angeleitet warden.
Samit ist bei Beschwerden der jeweilige direkte Gruppenleiter erster Ansprechpartner. Weiterhin kann die Beschwerde auch an den jeweiligen Verantwortlichen fur die gesamte Gruppe (Leiter oder Sprecher etc.) gerichtet werden. Jeder Zeit kann ein Feedback an den Leiter der Missi on/Seelsorgestelle aus dem Seelsorgeteam adressiert werden.
- Grenzverletzungen
Die Umsetzung in den jeweiligen Gruppen wird im Rahmen der Einzelvereinbarungen mit den ver schiedenen Gruppierungen und dem Praventionsteam erartert und verbindlich festgelegt.
Bei Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt sind verlassliche Ansprechpartner, aber auch klare Handlungsempfehlungen zwingend erforderlich.
Grundsatzlich sind alle Beschwerden und Verdachtsfalle im Bereich von Grenzverletzungen und se xualisierter Gewalt der Praventionsfachkraft vor Ort bzw. dem Ansprechpartner aus dem Praven tionsteam vorzustellen.
Gemeinschaftlich wird dann das weitere Vorgehen bzgl. jedes Einzelfalles individuell erortert und festgelegt, ob und welche weiteren MaBnahmen eingeleitet werden (mussen).
Die Einbindung des leitenden Pfarrers erfolgt grundsatzlich und durch die Praventionsfachkraft gege benenfalls durch das Praventionsteam.
- Obergriffe
Bei Beschwerden von Kindern und Jugendlichen, die im Bereich Obergriffigkeit und Missbrauch durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende der katholischen Kirche liegen, sieht das Erzbistum Kain offizielle Beschwerdewege vor. Wenn also ein Minderjahriger von sexualisierter Gewalt oder Ver nachlassigung durch Mitarbeitende berichtet oder man die Vermutung hat, dass ein Kind oder Ju gendlicher Opfer sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende geworden ist, sind folgende unabhangige Ansprechpersonen vom Erzbistum Kain zustandig und m0ssen benachrichtigt werden.
https://www.erzbistum-koeln.de/rat und hilfe/sexualisierte-gewalt/betroffene/
- Qualitatsmanagement
Der Rechtstrager (Erzbistum Kain) hat die Verantwortung dafur, dass MaBnahmen zur Pravention als Teil seines Qualitatsmanagements implementiert, kontrolliert, evaluiert und weiterentwickelt wer den. Fur jede Einrichtung, fur jeden Verband oder fur den Zusammenschluss mehrerer kleiner Ein richtungen muss eine Praventionskraft benannt werden, die bei der Umsetzung des institutionellen Schutzkonzepts beraten und unterstutzen kann. Als Teil einer nachhaltigen Praventionsarbeit ist im Rahmen der Auswertung eines Verdachts oder Vorfalls das Schutzkonzept auf erforderliche Anpas sungen zu uberprufen (Prevo §8).
Um die Umsetzung und Qualitat des lnstitutionellen Schutzkonzeptes zu gewahrleisten und Neue rungen einzuarbeiten wird dieses in regelmaBigen Abstanden (spatestens nach funf Jahren) auf seine Aktualitat 0berpruft (einer erneuten Risikoanalyse in den Gruppen und Einrichtungen), oder nach einem gemeldeten Vorfall hin. Die IKS Mission verpflichtet sich, zur Uberpr0fung des gesamten lnsti tutionellen Schutzkonzeptes eine Arbeitsgruppe zu bilden.
Bei der Uberprufung sollen folgende Punkte besonders ber0cksichtigt werden: Wie sehen die aktuellen Beschwerdewege aus?
Wie ist ihre Qualitat und werden sie wirklich genutzt und angenommen?
Trauen sich die Kinder/ Jugendlichen/ Eltern, sich Ober diese Wege zu beschweren? Sollte es hier Auffalligkeiten geben muss an dieser Stelle dringend nachgebessert werden.
- Praventionsschulungen
- Kirchliche Rechtstrager tragen Verantwortung dafur, dass die Pravention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjahrigen und schutz- oder hilfebedOrftigen Erwachsenen integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller Beschaftigten im kirchlichen Dienst, ehrenamtlich tatigen Personen sowie Mandatstrager/-innen
- Leitende Mitarbeitende tragen Personal- und Strukturverantwortung. Daher muss diese Personengruppe Ober das Grundlagenwissen hinaus im Rahmen ihrer Verantwortungsbereiche intensiv qualifiziert werden.
- Mitarbeitende mit einem intensiven, padagogischen, therapeutischen, betreuenden,
beaufsichtigenden, pflegenden oder seelsorglichen Kontakt mit Minderjahrigen bzw. schutz- oder hilfebedOrftigen Erwachsenen mi..issen an einer lntensivschulung teilnehmen.
- Mitarbeitende und ehrenamtlich Tatige mit einem regelmafsigen padagogischen, therapeutischen, betreuenden, beaufsichtigenden oder pflegenden Kontakt mit Minderjahrigen schutz- oder hilfebedi..irftigen Erwachsenen mOssen an einer Basisplusschulung teilnehmen. Ebenso gilt dies fur Personen, die an Veranstaltungen teilnehmen, bei denen Minderjahrigen bzw. schutz- oder hilfebedOrftigen Erwachsenen Obernachtungsmoglichkeiten angeboten werden.
- Mitarbeitende und ehrenamtlich Tatige mit sporadischem Kontakt zu Minderjahrigen
schutz- oder hilfebedOrftigen Erwachsenen mussen an einer Basisschulung teilnehmen. www.praevention-erzbistum-koeln.de
- Alie Personen gemaB 2 Abs. 2 und 3, die nicht unter die vorstehenden Abs. 2 bis 5 fallen,
sind regelmafsig auf die Bedeutung der Pravention gegen sexualisierte Gewalt hinzuweisen.
- Der kirchliche Rechtstrager hat dafOr Sorge zu tragen, dass die unterschiedlichen Personengruppen in einer angemessenen Frist (mindestens alle fOnf Jahre) an Vertiefungsveranstal tungen teilnehmen.
- Die Teilnahme ist vom kirchlichen Rechtstrager dauerhaft zu
EFZ | BASIS | INTESIV | Personlich Gesprach | Zustandig | |
Hauptamtlich | + | + | Erzbistum | ||
Ehrenamtlich | + | + | Missionsleiter | ||
Engagierte bei Veranstaltungen | + | Missionsleiter | |||
Aufsicht Obernachtung (eine Nacht) | +
(eine) |
+ (weitere
Aufsichtpersonel |
Missionsleiter | ||
Aufsichtspersonen bei 0bernachtungsa ktionen mit Kindern und Jugendli-
chen (Erstkommunion, Firmung, Kindergarten, Messdienerarbeit o.a.) |
+ | Missionsteiter | |||
Leitungs- und Betreu- ungstatigkeit im mit ge- meinsamen
Obernachtungen. |
+ | ||||
Gruppenleiter/in; reget- maBige, dauerhafte Tref- fen mit fester
Gruppe |
+ |
Einmal jahrlich werden die praventionsrelevanten Dokumente der IKS Mission auf lhre Gi.iltigkeit hin uberpruft.
- Intervention
Allgemein bedeutet Intervention ,,Eingriff” (padagogisch) oder 11Mafsnahme” (Krisenintervention). Ein Eingreifen bzw. das Durchfuhren einer MaBnahme sind notwendig, wenn Folgendes in einem aufsteigenden Schweregrad festgestellt werden kann:
- Grenzverletzung,
- sexueller Obergriff,
- strafbar sexualbezogene
Als allererstes sollte man bei einer beobachteten Grenzverletzung, sexuellen Obergriffen oder strafbaren sexualbezogenen Straftaten darauf achten, dass eine moglichst vollstandige Dokumenta tion vom ersten Moment an erstellt wird.
Fur diese oben angegebenen verschiedenen Situationen haben wurden ,,Handlungsleitfaden” erar beitet.
- Handeln im Verdachtsfall
Bei begri.indetem Verdacht verhalte ich mich wie folgt:
lch verpflichte mich, bei Verdacht von i.ibergriffigem Verhalten oder Missbrauch durch Personen, die meiner Gemeinde angehoren oder einen haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter der !KS-Mission bzw. Seelsorgestelle eine der beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Kain zu informieren:
Name:
Telefon:
E-Mail:
Wichtig ist, dass ich den Betroffenen altersgerecht in mein Handeln einbeziehe und die Handlungs schritte vorab erklare.
- Zustandige Ansprechpersonen
Die genannten Ansprechpersonen sind unabhangige Ansprechpersonen, die vom Erzbistum Koln beauftragt sind, eine erste fachliche Einschatzung vorzunehmen und dann ggf. die weiteren Schritte in Zusammenarbeit mit dem Generalvikariat- in Person des lnterventionsbeauftragten – einzuleiten. Der genaue Verfahrensablauf ist auf der lnternetseite der Praventionsstelle nachlesbar: https://www.erzbistum-koeln.de/thema/praevention/index.html
HANDLUNGSLEITFADEN
Was tun bei…
GRENZVERLETZUNG UNTER TEILNEHMERN
bei verbalen oder korperlich-sexuellen Grenzverletzungen
Aktiv werden und gleichzeitig Ruhe bewahren!
,,Dazwischen gehen” und Grenzverletzung unterbinden.
Grenzverletzung prazise benennen und stoppen. |
Situation klaren! |
Offensiv Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttatiges und sexistisches Verhalten! |
Vorfall im Verantwortlichenteam ansprechen!
Abwagen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist. Konsequenzen fur die Urheber beraten. |
Information der Eltern bei erheblichen Grenzverletzungen! |
Eventuell zur Vorbereitung auf das Elterngesprach Kontakt zu einer Fachberatungs stelle aufnehmen! |
Weiterarbeit mit der Gruppe bzw. mit den Teilnehmern: Grundsatzliche Umgangsre- geln i.iberpri.ifen und (weiter)-entwickeln.
Praventionsarbeit verstarken! |
Was tun, wenn …
ein Kind, ein Jugendlicher von verbaler oder sexueller Gewalt unter Gleichaltrigen bzw. Minderjah rigen berichtet?
JA | NEIN | |
Ruhe bewahren! Betroffener Person Glauben schenken Zuhoren und ermutigen Abklaren was die betroffene Person will |
nicht drangen!
Kein Verhor.
Kein Forscherdrang.
Keine ubersti.irzten Aktionen |
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Leitung informieren | keine ,,Warum”-Fragen oder logische Erklarungen einfordern | |
Gesprach mit ubergriffi- ger Person fi.ihren |
keinen Druck ausi.iben |
|
Obergriffige Person nach Hause schicken |
keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen abgeben! |
|
ggf. Beratung durch Fachbera- tungsstelle einholen |
keine Angebote machen, die nicht erfullbar sind. |
|
am nachsten Werktag Leitung u.
Stabsstelle Pravention informieren |
||
Weitere MaBnahmen in Abspra- che mit Stabsstelle Intervention
Gesprach, Fakten und Situation doku- mentieren! |
Was tun, wenn …
ein Kind, eine Jugendlicher von verbaler oder sexueller Gewalt durch einen Mitarbeiter (haupt- oder ehrenamtlicher) der IKS Gemeinde/Seelsorgestelle berichtet?
JA | NEIN | |
Ruhe bewahren! Betroffener Person Glauben schenken Zuhoren und ermutigen Abklaren was die betroffene Person will |
nicht drangen!
Kein Verhor. Kein Forscherdrang. Keine ubersturzten Aktionen |
|
Leitung informieren |
keine ,,Warum”-Fragen oder logische Erklarungen einfordern |
|
Gesprach mit Bes- chuldigten fuhren |
keinen Druck ausuben |
|
Freistellung der Beschuldigten Person |
keine unhaltbaren Versprechen oder Zu– sagen abgeben! |
|
Meldung an Eltern der betroffenen Per- son (Kind/Jugendlicher) |
keine Angebote machen, die nicht erfi.lllbar sind. |
|
Meldung an IKS zwecks Weiterleitung an entsprechender Stelle |
||
Meldung bei Intervention |
Was tun, wenn …
ein Kind, ein Jugendlicher von verbaler oder
sexueller Gewalt, Misshandlung oder Vernachlassigung durch ein Familienmitglied oder einer fremden Person, die nicht der IKS- Gemeinde/Seelsorgestelle angehort, berichtet?
JA | NEIN | |
Ruhe bewahren! Keine ubersturzten Aktionen. |
Nichts auf eigene Faust unter- nehmen! | |
Oberlegen, woher die Vermutung kommt. Verhalten des potenziell betroffenen jun- gen Menschen beobachten! Notizen mit Da- tum und Uhrzeit anfertigen. – Vermutungstagebuch – |
Keine eigenen Ermittlungen zur Vermutung!
Keine Konfrontation/eigene Befragung des vermutlichen Taters! Er ki:innte das vermutliche Opfer unter Druck setzen. – Verdunklungsgefahr – |
|
Sich selber Hilfe holen! |
Keine eigene Befragung des jungen Menschen! -Vermeidung von belastenden Mehr- fachbefragungen |
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Keine Konfrontation der Eltern des ver- mutlichen Opfers mit dem Verdacht!
Keine Information an den vermutlichen Tater! |
Bei einer begriindeten Vermutung soll- te der Trager eine ,,insofern erfahrene Fachkraft” nach § Sb Abs. 1 SGB VIII (z. B. iiber das ortliche Jugendamt) zur Be- ratung hinzuziehen. Sie schatzt das Ge- fahrdungsrisiko ein und berat hinsicht- lich weiterer Handlungsschritte. |
VERMUTUNGSTAGEBUCH
Ein Vermutungstagebuch hilft, dieeigenen Gedanken zu strukturieren und festzuhalten.
Es sollte eine genaue Dokumentation des Verhaltens und der Beobachtung, die zur Vermutung fuhrt, enthalten
Wer hat etwas beobachtet? |
|
Um welches Kind/Jugendlichen geht es? (vorsichtig mit Namen umgehen…) |
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Gruppe |
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Alter |
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Geschlecht |
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Was wurde beobachtet? Was genau erschien seltsam, beunruhigend, verdachtig? (Hier nur Fakten notieren, keine eigene Wertung) |
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Wann – Datum – Uhrzeit? |
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Wer war involviert? |
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Wie war die Gesamtsituation? |
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Wie sind deine Gefuhle – deine Gedanken dazu? |
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Mit wem wurde bisher daruber gesprochen? |
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Was ist als Nachstes geplant? |
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Sonstige Anmerkungen |
OOKUMENTATIONSBOGEN
1. Wer hat etwas erzahlt? | |
(Name), Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail etc. | |
Datum der Meldung |
- Geht es um einen Mitteilungsfall? Vermutungsfall?
3. Betrifft der Fall eine | |
interne Situation? | |
externe Situation? |
4. Um wen geht es? | |
Name | |
Gruppe | |
Alter | |
Geschlecht |
7. Wurde uber die Beobachtung/die Mitteilung schon mit anderen Leiter/lnnen, Mitarbeiter/lnnen, dem Trager, Fachberatungsstellen, Polizei etc. gesprochen? | |
Wenn ja, mit wem?
Name, lnstitution/Funktion |
8. Absprache | |
Wann soil wieder Kontakt aufgenommen werden? 1st das notig? | |
Was soll bis dahin von wem geklart sein? | |
Wurden konkrete Schritte vereinbart, wenn ja, welche? |
- Nachhaltige Aufarbeitung
Umgang der Institution mit dem Geschehenen:
Im Rahmen der Aufarbeitung eines Obergriffs oder Missbrauchs geht es darum, die praventiven MaBnahmen und Organisationsstrukturen der Pfarrei auf ihre Wirksamkeit hin zu uberprufen und zu uberarbeiten.
In Abstimmung mit der Koordinationsstelle Pravention, mit der Fachberatung oder dem Supervisor
wird daran zu arbeiten sein, wie das Vorgefallene in die ldentitat der Pfarrei bzw. des jeweiligen Teams integriert werden kann ohne in Resignation oder Lahmung zu verfallen und vor allem durch die Erfahrung zu lernen und dem vorausschauend entgegenzuwirken.
Wichtig ist, dass die Pfarrei trotz des vermuteten oder nachgewiesenen Missbrauchs arbeitsfahig bleibt. Schliefslich ist die Frage zu bearbeiten, mit welchen Mafsnahmen verlorengegangenes Ver trauen zuruckgewonnen werden kann und mit welchen MaBnahmen mogliche neue Vorfalle zu ver meiden sind.
- MaBnahmen zur Starkung 1Minderjahrige
Kinder und Jugendliche sollten daruber informiert werden, was zu tun ist, wenn sie sich sexuell belas
tigt fuhlen oder den Verdacht haben, sexuell belastigt zu werden. Sie sollten wissen, an wen sie sich im Falle einer unangenehmen Situation wenden konnen. Klare Vorgehensweise bei Verdachts- oder Beschwerdefall sind in Kapitel 5 festgelegt.
Kinder und Jugendliche sollen soweit sensibilisiert werden, dass sie Zeichen und Sprache erkennen, auf die sie achten mussen, sowie mogliche gefahrliche Situationen einzuschatzen. Kinder und Jugend liche wird der Verhaltenskodex zuganglich gemacht.
Nach Moglichkeit soll es vor Ort Angebote in Form von Seminaren und Workshops im Bereich der Pravention fur Kinder und Jugendliche geben z.B. ,,Wie kann ich „Nein” sagen?”.
10.2 Schutz- oder hilfebedurftige Erwachsene
HilfebedOrftige Erwachsene werden dazu ermutigt, sich aktiv am Hilfeprozess zu beteiligen. Die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter informieren die von uns Betreuten Ober ihre Rechte und Pflichten sowie Ober die geltenden Verfahrensregeln in unseren Missionen und Seelsorgestellen. Alie Mitarbei terinnen und Mitarbeiter begegnen den anvertrauten Menschen mit einer wertschatzenden und ressourcenorientierten Grundhaltung. Die Arbeit an dieser Haltung ist regelmalsig
Thema in Team- und Mitarbeitergesprachen. Alie MaBnahmen sollen darauf hinwirken, dass schutz oder hilfebedurftige Erwachsene in der Lage sind, Grenzuberschreitungen zu erkennen.
- Offentlichkeitsarbeit
Das institutionelle Rahmenschutzkonzept der IKS ist mit einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Katharina Hulsken und Herrn Muhe erarbeitet worden. Jede IKS Gemeinde bzw. Mission ist ver pflichtet laut diesem Muster ein sogenanntes lnstitutionelles Schutzkonzept zu erstellen. Das ISK wird auf der jeweiligen Webseite von IKS Gemeinden veroffentlicht. lnformationen Ober Vorfalle sexuali sierter Gewalt gegen Minderjahrige bzw. schutz- oder hilfebedOrftige Erwachsene werden aus schlielslich Ober die Ansprechpersonen der Gemeinde an die Stabstelle Intervention des Erzbistums Koln gegeben. Professionelle Beratung in Fragen von sexueller Gewalt bekommen Sie bei folgenden erfahrenen Einrichtungen und Diensten im kirchlichen und aufserkirchlichen Bereich: https://www.erzbistum-koeln.de/rat und hilfe/sexualisierte-gewalt/betroffene/
Koln, 14.08.2024
|
! praventi <9 n
im erzbistum koln
1. ISK | Ja/Nein | Bemerkuna |
Einrichtungsspezifische Risikoanalyse ist erstelit | Ja | |
Risikoanalyse isl partizipativ erstellt | Ja | |
Bereiche Kinder, Jugend und schutz-oder hilfebedUrftige Erwachsene sind explezit benannt | Ja | |
Konsequenzen aus der Risikoanalyse im ISK gezogen | Ja | |
RegelmM,ige Risikoanalyse geplant | Ja | |
Potenzialanalvse isl erstellt | ||
Beschreibung des Geltungsbereichs (territorial) liegt vor | Ja | |
Einzelne lnstitutionen/Dienste sind aufgefUhrt / aufgelistet | Mantel – darum hier nicht notwendig | |
Einrichtungsspezifische Reqelunqen | Mantel – darum hier nicht notwendiq | |
ISK isl bekannt aemacht (Wie ist es bekannt aemacht?l | Ja | |
Unterschriften der Verantwortlichen/Rechtstragers liegen vor | wird empfohlen | |
2.PFK | I | |
Praventionsfachkraft (PFK) ist benannt |
Mantel darauf wir unter dem Punk! 6 Qualitatsmanagemnt hingewiesen und muss von jeder
IKS gestellt werden |
|
PFK ist ausaebildet | ||
PFK ist hauotamtlich tatia | ||
PFK isl ehrenamtlich tiltiq | ||
PFK is! bekannt aemacht (Wie und wo zu sehen?l | ||
Konkrete Aufgabenbeschreibung liegt vor | ||
3. Personliche Eignung MAI EFZ/ SAE 164 PravO) | I | |
Thema ,.sexualisierte Gewalt” wird im Vorstellungsgesprach thematisiert | Ja | |
Auflistung aller Personen mil EFZ-Verpflichtung liegt vor | Ja | |
Abqabe im max. 5-Jahres-Rhvthmus isl vereinbart | Ja | |
Verfahren zur Einsicht des EFZ ist festaeleat | Ja | |
Datenschutz ist beachtet | Ja | |
Verfahren Dokumentation isl feslqeleqt | Ja | |
Verantwortliche/Zustandiakeit is! benannt | Ja | |
Selbstauskunftserklilrung (SAE) van alien MA werden eingefordert | Ja | |
Dokumentation der Selbslauskunftserklarung isl geregelt | Ja | |
4. VK (§6 PravO) | I | |
Verhaltenskodex (VK) liecit var | Ja | |
Verhaltenskodex wurde oartizioativ erarbeitet | Ja | |
An der Ersteliung Beteiligte sind benannt | Ja | |
Die (alte) Selbstverpflichtungserklarung wird noch eingefordert | Ja | |
VK wird mil alien MA/EA besorochen | Ja | |
VK wird van alien MA/EA unterschrieben | Ja | |
Verbindliche Regelungen zu alien relevanten Schwerpunkten (It. PravO) sind aufgestelit:
– Sprache, Wortwahl bei Gesprachen – Adaquate Gestaltung von Nilhe und Distanz – Angemessenheit van Korperkontakt – Beachtung der lntimspMre – Zulilssigkeit von Geschenken – Umgang mil und Nutzung van Medien und sozialen Netzwerken – Umgang mil Fotos – Erzieherische Maf3.nahmen – Rehabilitation (Vorgang beschreiben) – Sonstiges |
Ja |
|
Verhaltenskodex is! veroffentlicht | Ja | |
Art der Veroffentlichung | Ja | Homepage der IKS Gemeinden |
Datenschutz isl beachtet | Ja | |
Verfahren Dokumentation isl festcielecit | Ja |
Verantwortliche sind benannUZustandigkeit isl bekannt | Ja | |
Aufaabe der Leitungskrafte isl klar definiert | Ja | |
For unterschiedliche Organisationsformen (Kita,
OT, Seniorenheim …) sind unterschiedliche/passgenaue Kodices erstellt |
Ja |
|
5. Beschwerdewege(§ 7 PravO) | ||
Beschwerdeweae sind benannt | Ja | Mantel – darum sehr allgemein |
Beschwerdeweae sind bekannt aemacht | Ja | |
Regelverstof1e werden konsequent und transparent sanktioniert | Ja | |
6. Umgang bei Verdacht | ||
Ansprechpartner/-innen sind bekannl aemacht | Ja | |
Verfahren beim Umgang mil Verdachtsfallen isl beschrieben | Ja | |
Passqenaue Handlunqsleilf/lden sind erarbeilel | Ja | |
Handlunasleitfaden vom Bislum sind 0bernommen | Ja | |
Dokumenlationsoflicht / Dokumentationsnotwendigkeit | Ja | |
Einrichtungsspezifischer Notfallplan ist erarbeitet | Mantel – darum sehr allqemein | |
Notfallplan enthall Regelungen fOr den Umgang mit Medien | Nein | |
Konsequente Sanktionsmaf1nahmen nach Verstof1en sind benannt und transparent |
Mantel – darum sehr allgemein |
|
7. Nachhaltige Aufarbeitung |
||
Nach einer lrritation/einem Vorfall erhalten auch die betroffenen MA!Teams Unterstotzung | Ja | |
8. Aus- und Fortbilduna I& 9 PravOl | I | |
WER, WIE und in welchem Umfang wird geschult? Ggf Anlegen einer Tabelle |
Ja |
|
ReaelmaBiaer Turnus ist vereinbart (5 Jahre) | Ja | |
Es gibt festgelegte Orte fOr regelmaBige Diskussion zur
Pravention von sexualisierter Gewalt (Mitarbeiter/- innenaesprache,Teamsitzungen…) |
Ja |
|
Aus- und Fortbildunaen werden dokumentiert | Ja | |
Zustandigkeiten for den Aus- und Fortbildungsprozess sind festgelegt |
Ja |
|
Nachweis der Schulunq aller MA/EA liegt vor | Ja | |
9. MaBnahmen zur Starkung (§ 10 PravO) | ||
Konkrete Maf1nahmen sind benannt | Ja | |
Regelmaf1ige Information AN Kinder; Jugendliche und schutz- oder hilfebed0rflige Erwachsene Ober Rechte und Pflichten ist vereinbart |
Ja |
|
Maf1nahmen zur Starkung sind adressatengerecht aufgestellt | Ja | |
Maf1nahmen zur Starkung sind transparent und veroffentlicht | Ja | |
10.OA | ||
Das ISK isl auf der Homepage der Institution veroffenllicht | Ja | |
11. QM I& 8 PravOI | ||
Oberarbeitunq des ISK bei Vorfall ist festgeleqt | Ja | |
Wiedervorlaae nach max. 5 Jahren ist festgelegt | Ja | |
Lisle der Ansprechpartner/-innen ist bekannl und veroffentlichl | Ja | |
praventi@n
im erzbistum koln
Fazit zum einrichtungsbezogenen Schutzkonzept | |
Grundsatzliche Einschatzung | EmpfehlunQOberarbeitunQ I |
Das Rahmenschutzkonzept der !KS ist vollstandig und ich empfehle es in Kraft zu setzen. Zwei kleine Empfehlungen wOrde ich aussprechen:
1. Die Unterschrift des Verantwortlichen/Rechtstragers einzupflegen 2. Unter Punk! 6 (Qualitatsmanagemnt steht „… fur jeden Verband oder fur den Zusammenschluss mehrerer kleiner Ein–richtungen muss eine fur Praventionsfragen geschulte Person zur Verfogung stehen, die bei der Um–setzung des institutionellen Schutzkonzepts beraten und unterstotzen kann..„ Meine Empfehlung ware, deutlich zu benennen, dass eine Praventionsfachkraft benannt werden muss. |
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